§10 Absatz 1
Der Fachschaftsrat setzt sich aus maximal 15, mindestens jedoch fünf Mitgliedern zusammen. Die Mitgliedschaft in AStA, StuPa und Fachschaftsrat schließen sich gegenseitig aus. Die Wahl erfolgt in einfacher Mehrheitswahl nach Maßgabe der Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule Trier.
Die Mitgliedschaft in AStA, StuPa und Fachschaftsrat schließen sich gegenseitig aus
Diese Passage wird in Vorbereitung auf eine geplante Änderung in der Satzung der Studierendenschaft aus der Satzung der FSI ersatzlos gestrichen.
(@all RFC)