§13 Absatz 3
Die Sitzung wird durch den Vorstand spätestens eine Woche innerhalb der Vorle- sungszeit, spätestens zwei Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit, vor Beginn der Sitzung in geeigneter Weise bekannt gegeben. Weiterhin muss auf Antrag eines Fachschaftsmitglied während der Vorlesungszeit innerhalb von zwei Wochen, wäh- rend der vorlesungsfreien Zeit innerhalb von vier Wochen, in Absprache mit dem Antragsteller oder der Antragsstellerin eine Sitzung einberufen werden.
Um den Rat flexibler auszustatten, soll innerhalb der Vorlesungszeit drei Tage vorher, in den Semesterferien eine Woche vorher angekündigt werden.
Das wurde bereits in einer vorangehenden Vollversammlung beschlossen, die Aufzeichnungen dazu sind nur nicht mehr auffindbar und deshalb wird es in dieser Runde erneut aufgenommen.
(@all RFC)